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WILLKOMMEN IM TIERHEIM RHEIN - BERG Tierschutzverein des Rheinisch- Bergischen Kreises e.V. |
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Allgemeine Fragen
Nimmt das Tierheim Pensionsgäste?
Was muß ich bei einem Tier aus dem Tierheim beachten?
Wie kam das Tier ins Tierheim?
Wann sollte ich kein Tier aus dem Tierheim nehmen?
Ist das Tier gesund?
Warum überhaupt eine Schutzgebühr?
Wer bekommt die Schutzgebühr?
Wie hoch ist die Schutzgebühr?
Ich möchte ein Tier zum Geburtstag schenken. Könnte ich da ein
Tier von Ihnen bekommen?
Wo kann ich mein Tier registrieren lassen?
Nimmt das Tierheim Pensionsgäste?
Ja. Wenn Sie in den Urlaub fahren möchten und Ihr Tier nicht mitnehmen können, besteht die Möglichkeit es ins Tierheim in Pension zu geben. Allerdings sind die Aufnahmemöglichkeiten sehr begrenzt, deshalb können wir zur Zeit nur Katzen annehmen. Besonders in der Ferienzeit ist es daher notwendig das Tier vorher anzumelden. Vorraussetzung ist selbstverständlich, daß Ihr Tier geimpft und gesund ist.
Was muß ich bei einem Tier aus dem Tierheim beachten?
Ein Tier sitzt nicht ohne Grund im Tierheim. Meistens sind diese Gründe, wie z. B. Zeitmangel oder Allergien des Vorbesitzers, nicht Tierbezogen und daher kein Hinderungsgrund für eine Weitervermittlung. Ein Tierheim bekommt aber auch die Tiere, die krank, schwach oder verstört sind. Misshandelte Tiere z. B. müssen den Umgang mit den ihm fremden Menschen erst lernen. Kranke Tiere benötigen eine sehr aufwendige Pflege und meist Medikamente. Aber: Was Sie jetzt ihrem neuen Schützling geben, werden Sie garantiert duch die Liebe und das Vertrauen Ihres Tieres tausendfach wieder bekommen.
Wie kam das Tier ins Tierheim?
Die Tiere kommen für gewöhnlich
auf den folgenden Wegen ins Tierheim:
• sie werden an der Tierheimtür oder in der Umgebung des Tierheim
ausgesetzt / angebunden und dort dann gefunden.
• sie werden über den Tierheim-Zaun geworfen.
• sie werden von lieben Menschen als Streuner aufgegriffen und zu uns
gebracht.
• sie werden von Ihren ehemaligen Besitzern im Tierheim abgegeben.
• sie kommen aus dem Ausland zu uns
• sie wurden sichergestellt
Wenn es sich um ein Abgabetier oder Sicherstellung handelt, dann vermerken wir dies direkt in der Tierbeschreibung. Ansonsten dürfen Sie davon ausgehen, daß eine der anderen genannten Möglichkeiten zutrifft und wir Ihnen nichts weiter über das frühere Leben des Tieres berichten können, weil wir das Tier vorher auch nicht kannten.
Wann sollte ich kein Tier aus dem Tierheim nehmen?
Sie sollten kein Tier aus dem Tierheim
aufnehmen, wenn Sie es nicht Artgerecht oder nur teilweise Artgerecht halten
können. Eine 25qm Wohnung im 3. Stock ist z. B. für einen großen
Hund unangebracht, wenn nicht sogar gesundheitsschädlich. Sie sollten das
Tier nicht länger als max. 5 Stunden alleine lassen. Genauso gilt, dass
Vögel genügend Flugraum benötigen und daher am besten eine große
Voliere oder ein Aussengehege haben sollten.
Desweiteren sollten Sie sich mit dem Tier bereits im Vorfeld auseinandersetzten,
indem Sie z. B. den Hund ausführen oder mal mit nach Hause nehmen, um seine
Eigenschaften kennenzulernen. Sollten Sie jedoch "nur mal eben so"
sich für ein Tier entscheiden, warten Sie lieber noch ein paar Tage mit
Ihrer Entscheidung.
Nicht immer kann ein Tierheim die Rasse- oder Alterswünsche der Interessenten
befriedigen. Unserer Meinung nach gibt es aber im Tierheim immer einen netten
Schützling der sich nach gerade Ihnen sehnen wird.
Alle Erkenntnisse die wir über den Gesundheitszustand eines Tieres haben, teilen wir Ihnen mit, wenn Sie sich für ein bestimmtes Tier interessieren. Dies geschieht nach bestem Wissen und Gewissen, aber gibt es Tierkrankheiten, die vielleicht wegen einer langen Inkubationszeit im Tierheim nicht auffallen. Es liegt im Interesse des Tieres, im Interesse des Tierheimes und natürlich in Ihrem Interesse, daß alle bekannten Fakten zum Tier ehrlich mitgeteilt werden. Haben wir Röntgenaufnahmen vom Tier, dann bekommen Sie diese bei einer Adoption ebenfalls ausgehändigt. Eine Garantie auf die Gesundheit des Tieres können wir Ihnen natürlich nicht bieten.
Warum überhaupt eine Schutzgebühr?
Mit der Schutzgebühr wird zum einen die tierärztliche Versorgung der Tiere sichergestellt und zum weiteren soll verhindert werden, daß die Tiere trotz Schutzvertrag, profitabel an Versuchslabore verkauft werden können.
Die Schutzgebühr für ein Tier wird von den Delegierten des Tierheimes Petersberg bei der Übergabe des Tieres eingezogen und auf ein Konto eingezahlt. Das Tierheim kann mit der Schutzgebühr einen Teil der entstandenen Kosten ausgleichen und seine Tierschutzarbeit auch für die Zukunft sichern.
Wie hoch ist die Schutzgebühr?
Die Höhe der Schutzgebühr erfragen Sie bitte bei uns, wenn Sie sich für ein Tier konkret interessieren.
Ich möchte ein Tier zum Geburtstag schenken. Könnte ich da ein Tier von Ihnen bekommen?
Nicht in Form einer Überraschung.
Lesen Sie die anderen Fragen hier und Sie werden feststellen, daß wir
genau prüfen wohin ein Tier kommt. Sie dürfen gerne die Schutzgebühr
als Geschenk übernehmen, jedoch wird Ihr Schenkungswunsch zu keiner Änderung
unserer Vermittlungsprozedur führen.
Vielleicht kaufen Sie dem Geburtstagskind lieber ein Stofftier, denn Lebewesen
sollte man eigentlich nicht unbedingt als "Geschenke" betrachten.
Denken Sie bitte darüber nach!
Wo kann ich mein Tier registrieren lassen?
So können Finder die Besitzer
entlaufener Tiere ausfindig machen. Zwei Initiativen bieten diesen kostenlosen
Service an. Beim "Deutschen Haustierregister" des Deutschen Tierschutzbundes
sind ca. 140 000, beim "Tasso Haustierzentralregister" sind ca. 800
000 Tiere registriert.
Kontaktadressen:
Deutsches Haustierregister
Baumschulallee 15
53115 Bonn
Servicetelefon: 01805 - 231414
Fax: 0228 - 6049640
TASSO - Haustierzentralregister für die Bundesrepublik Deutschland e.V.
Frankfurter Str. 20
65795 Hattersheim
Tel.: 06190 - 4088
Fax: 06190 - 5967