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WILLKOMMEN IM TIERHEIM RHEIN - BERG Tierschutzverein des Rheinisch- Bergischen Kreises e.V. |
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Die Begleithundprüfung
Fortsetzung 1

A) BEGLEITHUNDPRÜFUNG AUF EINEM ÜBUNGSPLATZ
Gesamtpunktzahl 60
Jede Einzelübung beginnt und endet mit der Grundstellung. Der Hund sitzt
auf der linken Seite
gerade neben seinem HF mit dem rechten Schulterblatt in Kniehöhe. Das Einnehmen
der Grundstellung
ist zu Beginn jeder Übung nur einmal erlaubt. In der Grundstellung steht
der HF in sportlicher
Haltung. Eine Grätschstellung ist nicht erlaubt. Die Endgrundstellung der
vorhergehenden
Übung kann als Ausgangsgrundstellung der folgenden Übung verwendet
werden. Körperhilfen
des HF sind nicht gestattet, werden sie angewandt, erfolgt Punktabzug. Das Mitführen
von
Triebmitteln oder Spielgegenständen ist nicht gestattet. Kann ein HF aufgrund
körperlicher Behinderung
einen Übungsteil nicht korrekt ausführen, so hat er dieses vor Beginn
der Prüfung
dem LR mitzuteilen. Lässt eine Behinderung des HF das Führen des Hundes
an der linken Seite
des HF nicht zu, so darf der Hund analog an der rechten Seite geführt werden.
Der LR gibt die Anweisung zu Beginn einer Übung. Alles weitere, wie Wendungen,
Halt, Wechseln
der Gangart usw. wird ohne Anweisung des LR ausgeführt. Es ist jedoch dem
HF gestattet,
diese Anweisungen vom LR zu erfragen.
Das Loben des Hundes ist nach jeder beendeten Übung erlaubt. Danach kann
der Hundeführer
eine neue Grundstellung einnehmen. Zwischen Lob und Neubeginn ist ein deutlicher
Zeitabstand
(ca. 3 Sekunden) einzuhalten. Zwischen den Übungen muss der Hund bei Fuß
geführt
werden.
Halsbandpflicht/Mitführen der Führleine
Aus versicherungstechnischen Gründen hat der HF während des gesamten
Prüfungsablaufes eine
Führleine mitzuführen. Dies schließt ein, dass der Hund entweder
auch ständig das Halsband
oder alternativ das Brustgeschirr tragen muss. Es sind handelsübliche Halsbänder
und auch das
Brustgeschirr gestattet. Verboten sind Halsbänder mit Stacheln, Krallen,
Haken oder solche, an
denen Elektroreizgeräte oder deren Attrappen angebracht sind bzw. Brustgeschirr
mit zusätzlichen
Schnallungen.
1. Leinenführigkeit (15 Punkte)
Hörzeichen „Fuß“
Von der Grundstellung aus hat der am tierschutzgerechten handelsüblichen
Halsband oder
Brustgeschirr angeleinte Hund seinem HF auf das Hörzeichen „Fuß“
freudig zu folgen. Das Halsband
darf nicht auf Zug gestellt sein.
Zu Beginn der Übung hat der HF mit seinem Hund 40 bis 50 Schritt geradeaus
zu gehen, ohne
zu halten, eine Kehrtwendung zu machen und nach 10 bis 15 Schritt den Laufschritt
und den
langsamen Schritt zu zeigen, mindestens jeweils 10 Schritte. In der normalen
Gangart sind dann
mindestens eine Rechts-, Links- und Kehrtwendung auszuführen. Der Hund
hat stets mit dem
Schulterblatt in Kniehöhe an der linken Seite des HF zu bleiben; er darf
nicht vor, nach oder seitlich
laufen.
Nur beim Angehen und beim Wechsel der Gangart ist dem HF das Hörzeichen
„Fuß“ gestattet.
Bleibt der HF stehen, hat der Hund sich schnell ohne Einwirkung des HF zu setzen.
Der HF darf
hierbei seine Grundstellung nicht verändern und insbesondere nicht an den
evtl. abseits sitzenden
Hund herantreten. Die Führleine soll während des Führens in der
linken Hand gehalten werden
und muss lose durchhängen. Auf Anweisung des LR geht der HF mit seinem
Hund durch
eine Gruppe von mindestens vier Personen. Der HF hat in der Gruppe mindestens
einmal zu halten.
Die Gruppe hat sich durcheinander zu bewegen.
Zurückbleiben, Vordrängen, seitliches Abweichen des Hundes sowie zögerndes
Verharren des
HF bei den Wendungen sind fehlerhaft.
Gruppe
Das Gehen durch die Gruppe, deren Personen sich bewegen, ist in der Leinenführigkeit
und in
der Freifolge zu zeigen. Dabei muss jeweils mindestens einmal links und einmal
rechts (z.B. in
Form einer 8) um Personen gegangen werden. Es ist mindestens einmal je Durchgang
in der Nähe
einer Person anzuhalten. Dem LR ist es freigestellt, eine Wiederholung zu verlangen.
Das Loben
des Hundes ist nach dem Verlassen der Gruppe nur in der abschließenden
Grundstellung
erlaubt.
Kehrtwendung (180 °)
Die Durchführung der Kehrtwendung ist auf zwei Arten gestattet, muss aber
jeweils als Linkskehrtwendung
gezeigt werden. Hierbei kann der Hund hinten um den HF herumgehen, oder die
Kehrtwendung mit dem HF als Links-Wendung (Hund bleibt an der linken Seite des
HF) zeigen.